Die ehemalige Mühle für die hiesigen Ackermänner war fast ewige Zeit die Hellenthaler Mühle am Dürrenbach. Hellenthal ist der alte Ortsname von Anstois, der mindestens bis 1351 Bestand hatte. Erst 1570 wird der Ort als Anstoeß namhaft. Die Hellenthaler Mühle wird jedoch noch im 17. Jahrhundert im Grenzbegang des Amtes Heimbach als solche erwähnt: … biß zu Gemünd vor St. Niclas-Stadt, da kommen abermahls zwey Wäßer zusammen, daß eine wird genannt die Oleff, daß andere die Urff, man weißet die Urff auf biß vor die Hellendahler Mühle, vonn der Hellendahler mühle weißet man den dahl auß biß auf die Hohestraße … Die Hohestraße war im Übrigen nahezu identisch mit der heutigen Verbindungsstraße von Voißel nach Keldenich und was nördlich der beschriebenen Linie lag, gehörte zum Herzogtum Jülich, der südliche Teil zu Dreiborn. Heute heißt der Dürrenbach Mastermühle und der Weg, an der die Mühle lag, Mastung. In der Verlängerung nach Anstois heißt der Weg richtig: Mühlenweg. Einen solchen gab es auch in Scheven und in Wallenthal. In Scheven begann er an der heutigen Wallenthaler Straße nahe am Ortseingang gegenüber dem Sommerweg und zog sich dann fast schnurgerade zur Urft hin. Die Mühle und der Weg werden im Weistum von Heistert aus dem Jahre 1425 bereits erwähnt und darin wird auch der Lohn des Müllers festgelegt: ein Schottel (Schüssel). Diese Schottel wurde am Gerichtstag geprüft (… uff diesen voigtdinglichen Tag soll er sein Eyser schottelen, und virtel her brengen zu besehen, ist es zu groiß, soll man es mindern, ist es klein, soll mans mehren…). Von jedem gemahlenen Sümmer, das heißt, bei Roggen rund 24,3 Kilogramm stand dem Müller der Schottelinhalt mit 1,6426 Litern Mehl zu, was bei dieser Getreideart je nach Ausmahlungsgrad rund 0,7 Kilogramm entsprach. Da hier vormals achtpfündige Brote (etwa 3,57 Kilogramm) geläufig waren, musste der Müller knapp vier Sümmer mahlen, um die 2,68 Kilogramm Mehl für ein solches Brot als Lohn zu erhalten.
Die Hellenthaler Mühle war im Übrigen eine Freimühle, in der jeder mahlen lassen konnte (… soll der Herr zu Drimborn ein frei Müllen haen…). Dreiborn hingegen hatte wie Orte in der Herrschaft Steinfeld und auch Kall eine Bannmühle. In einer Bannmühle musste zwanghaft derjenige mahlen lassen, der im festgelegten Bann (Bezirk) wohnte. Für Steinfeld war es lange die Urfter Mühle, die vor 1502 durch die Hallenthaler Mühle am Gillesbach abgelöst wurde, wie das Weistum der Schöffen von Wahlen verrät. Die Dreiborner Bannmühle war die Berescheider Mühle, deren Mühlrad noch bis in die 1930-er Jahre hinein klapperte, und das Dreiborner Weistum von 1419 hinterließ, wer sein Getreide nicht dort mahlen ließ, … so moecht er Im nemen Sack, und Perdt, und dat Perdt deme Herenn lieveren, und der Muller moecht halden Sack und Meel … (so soll man ihm Sack und Pferd wegnehmen, das Pferd dem Herrn abliefern und der Müller soll Sack und Mehl haben).
Wenngleich ein Kinderlied-Klassiker aus der guten alten Zeit von einer klappernden Mühle am rauschenden Bach erzählt, so traf dieses für die Hellenthaler Mühle allerdings nicht zu. Der sie mit seiner Wasserkraft antreibende Dürrenbach machte seinen Namen des Öfteren alle Ehre. Offenbar deswegen wurde sie auch zur Freimühle erklärt, denn der Unterhalt einer Mühle war teuer. Es mussten zwar auch alle Gerätschaften vorgehalten werden (… der Müller soll alle bereitschaft was zu der Müllen gehoiret stellen, daß der Landsmann kein Verhindernuß haeff …), doch im Gegensatz zu einer Bannmühle, deren Pächter genau wusste, wie viele Ackersleute zum Mahlen kommen, konnte der Pächter einer Freimühle nie genau kalkulieren. Obwohl nach der französischen Okkupation der Rheinlande der Mühlenzwang wie auch alle anderen Bannbindungen aufgehoben wurden, war sich der Eigentümer dieser Mühle offenbar des Risikos eines unsteten Wasserlaufes bewusst. Clemens Wenzeslaus Philipp Joseph Freiherr von Harff, der Sohn des letzten Lehnsherrn von Dreiborn und Vater des späteren Landrats von Schleiden, Clemens August Freiherr von Harff, verkaufte daher 1831 die Mühle an den damaligen Pächter, Wilhelm Mühels. Wegen mangelnder Rentabilität wurde diese Mühle dann im Jahre 1869 endgültig stillgelegt.
Allerdings setzte in diesem Raum das große Mühlensterben bereits vorher ein. Die ehemalige Rather Mühle, die zwischen Strempt und Roggendorf lag und dem Inhaber des Rittersitzes Rath gehörte, wurde wegen besserer Gewinnaussichten bereits 1736 in ein Pochwerk umgebaut. Dadurch stand Mechernich bereits früh ohne Mühle da und musste auf die Kommerner Mühle, die Zwangsmühle dieser Reichsherrschaft ausweichen. Im Jahre 1756/57 ließen der Reichsgraf von Nesselrode daher die Feyermühle bei Burgfey aufrichten. Hierdurch wurde das halbe Dorf Mechernich vom Inhaber der Reichsherrschaft in den Mühlenbann gezwungen, währenddessen die andere Hälfte des Ortes, die unter der Herrschaft des Hauses Rath stand, diese Mühle benutzen konnte. Bereits 1850 wurde jedoch dieser auch Mühlenbetrieb wieder eingestellt. Daher verblieben für die zahlreichen Bauern im hiesigen Raum lediglich die ehemalige Urfter Mühle sowie die 1689 grundlegend sanierte, oberschlächtige Wassermühle am Gillesbach, die Hallenthaler Mühle. Mit der Einrichtung einer Mühle im Ort bot sich den heimischen Landwirten eine günstige Mahlalternative.
Für den Antrieb der Mühle war seinerzeit ein tiefschlächtiges Wasserrad ohne besondere Maßnahmen im Wasserbau ausreichend. Den für dieses Rad notwendigen hohen dynamischen Anströmdruck lieferte der damalige Bleibach, zumal ab 1872 der Schevener Stollen aufgeschlossen wurde und fortan den Bachlauf mit erheblichen Wassermassen bereicherte. Doch als im Jahr 1906 der Burgfeyer Stollen in das Gebiet des heutigen Westschachts (dieser wurde erst 1938 als Erkundungsschacht abgeteuft) vorgetrieben wurde, änderten sich die hiesigen Verhältnisse beim Grundwasser radikal, was insbesondere den Spiegel und die Abflussrichtung betrifft. Der Schevener Stollen fiel das erste Mal im Jahr 1910 trocken und versiegte vollends im Jahre 1936. Wann genau der Beestenthalsiefen endgültig trocken fiel, lässt sich nicht mehr genau ermitteln. Hierfür das erste Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts anzusetzen, sollte anhand der Analyse einschlägiger Beschreibungen zutreffend sein. Durch den nachhaltig abnehmenden Anströmdruck war nach dem Ersten Weltkrieg ein konstanter und effektiver Betrieb der Mühle nicht mehr möglich. Daher erfolgte im Jahre 1924 der Einbau eines Elektromotors zum Antrieb des Mahlwerkes bei gleichzeitigem Rückbau des Wasserrades.
Ab Anfang der 1950-er Jahre setzte ein erheblicher Wandel in der Landwirtschaft ein. Traktoren sowie Sä- und Erntemaschinen verdrängten die Knechte, Dünger erhöhte die Erntemengen, doch der Kostendruck zwang zahlreiche kleinere Betriebe in die Nebenerwerbswirtschaft. Anstatt das mehr gewonnene Getreide teuer zu lagern, wurde es meist unmittelbar nach der Ernte verkauft. Der regionale Mühlenbetrieb litt unter dem veränderten Verhalten. Daher wurde die örtliche Mühle nur noch sporadisch und zunehmend in Kleinstmengen nachgefragt. Fernerhin verdrängten Großbäckereien mit ihrem günstigeren Brot und Backwaren nicht nur die kleinen Bäckereien, sondern auch den wöchentlichen Backtag der Bauernfamilie, was die Nachfrage nach Mehl weiter verringerte. Ab den 1960-er Jahren war das Betreiben dieser Mühle nicht mehr wirtschaftlich, so dass sie den Betreib einstellte.