Der rasante Niedergang des vormaligen Ackerbaus und damit der Eingang zahlreicher bäuerlicher Betriebe ist vor allem dem, in den linksrheinischen Gebieten geltenden Erbrecht nach dem Code Civil zuzuweisen. Natürlich gab vorher schon erbrechtliche Bestimmungen, doch diese waren aufgefächert. Eine Mitgift trennte die Tochter vom Herd und damit vom Erbanspruch. Nur wenn sie Erbtochter war, nahm sie Burg oder Hof oder beides in ihre Verfügung. Abfindungen für Zweit- oder Drittgeborene waren Regel nicht Ausnahme. Lehn-, Zins- und Pachtgüter fielen aus dem Erbrecht. Der Erhalt der Wirtschaftskraft und Abgabefähigkeit waren maßgebend. Doch nach der Ablösung der Grundherrschaft sorgte die Einführung des französischen Rechts mit der gesetzlich geregelten Erbfolge signifikant für die Teilung des Grundvermögens. Der Code Civil, der hier bis zur Ablösung durch das Bürgerliche Gesetzbuch im Jahre 1900 galt, bestimmte, dass Erbschaften auf die Kinder und Deszendenten (Verwandte in absteigender Linie und dementsprechend Nachfahren in gerader Linie) des Verstorbenen, auf seine Aszendenten (Verwandte in aufsteigender Linie und somit Vorfahren in gerader Linie) und seine Kollateralverwandte (Seitenverwandte, die alle Geschwister einer Person sowie alle Geschwister ihrer direkten Vorfahren samt deren Nachkommen umfassen) übergingen. Somit teilte sich jede Erbschaft zunächst in zwei gleiche Teile auf, in die der väterlichen und die der mütterlichen Linie, und es gab zahlreiche Erben, da die Familiengrößen andere waren als heute. Kinder und/oder ihre Deszendenten erbten ohne Unterschied des Geschlechts oder der Erstgeburt, und gleichviel, ob sie aus verschiedenen Ehen herstammten. Minderjährige konnten eine Erbschaft nicht annehmen. Der jeweilige Vormund war zur Annahme oder Ausschlagung nur dann befugt, wenn der Familienrat dem vorab zugestimmt hatte. Dieses Geflecht vielfältigster Interessen bewirkte in der Wirkzeit des französischen Rechts, dass bei den geringsten innerfamiliären Verstimmungen eine Erbteilung immer auf dem Wege gerichtlich angeordneter Versteigerungen erfolgte. So gingen in dieser Zeit viele der vormals hier zahlreichen, größeren bäuerlichen Betriebe im Ort einfach deswegen ein, weil ihre Immobilien meistbietend unter den Hammer kamen. Es wird zwar in mancher Schrift darauf hingewiesen, dass es in der Säkularisation des Eigentums der geistlichen Institute anfangs des 19. Jahrhunderts die großen Flächenverschiebungen gegeben hätte. Doch das ist weder für Scheven, das Umland, den damaligen Kanton (Kreis) Gemünd, sondern mit Ausnahme von Aachen überhaupt nicht stimmig. Ja, Aachen! Aachen war der formelle Königssitz, in der Reichstadt wurde gekrönt, und wer von den Fürsten etwas auf sich hielt, am Hofe in aller Munde und dort stets im Gedächtnis präsent sein wollte, schuf eine Stiftung oder ein Kloster. Nebenbei und bezugnehmend auf das Erbrecht bemerkt: Im Ort gab es 1870 noch Brüderpaare, die exakt die gleiche Steuer auf ihren Grundbesitz abführen mussten.

Neben dem Erbrecht beeinflussten die höhere Lebenserwartung sowie die abnehmende Kindersterblichkeit ab der Mitte der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die wirtschaftlichen Bedingungen im Ort. Die Eigentümer der sich immer mehr verkleinernden landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch diejenigen, deren Kinderschar anwuchs, mussten sich in aller Regel für ihr Ein- und Auskommen ein zweites Standbein schaffen. Wirtschaften und Handwerksbetriebe aber auch abhängige Beschäftigung im Bergbau kamen dafür vorzugsweise in Betracht, was die alten Steuerlisten belegen. Im Grundsatz wurde die Nebenerwerbslandwirtschaft eben zu jener Zeit geboren. Noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde ein Betrieb ab fünf Hektar Ackerfläche zum bäuerlichen Mittelstand gezählt, mit dem eine Familie gut ernährt werden konnte. Doch danach ging es rasant bergab. Besonders die Jahre des ersten Weltkrieges sowie die Nachkriegsjahre mit ihrer Zwangswirtschaft waren verheerend. Im Gegensatz dazu erlebte der Bauernstand ab 1933 nicht nur in Folge der gesetzlich verankerten Ankaufpreise einen signifikanten Aufschwung.

Zunächst gab es in Scheven nur Schenk(oder Schank-)wirtschaften, die zuerst von P. J. Hufschmidt sen. (Pfarrheim) und dann von J. P. Montschau (Schmiedegasse) sowie J. M. Mißlich eröffnet wurden. Letztere wird durch E. Breuer weitergeführt. Die Bezeichnung der Wirtschaft entsprach der vormaligen Begriffsschärfe: Ein Gasthof wurde von einem Gastwirt betrieben, der Reisende in seinem Hause gewerbsmäßig beherbergte und verpflegte. Eine Speisewirtschaft betrieb der Speisewirt, der seine Gäste beköstigte und ihnen Getränke reichen konnte. Der Schenkwirt hatte eine Schenkwirtschaft inne, in welcher er seinen Gästen nur Getränke verabreichen durfte. Ausspannungen für Frachtfuhrwerke wie das Bellevue auf der Wallenthalerhöhe waren Speisewirtschaften, die zusätzlich Stallungen für die kurzzeitige Beherbergung und Versorgung von Pferden sowie manchmal zusätzliche Zugpferde vorhielten. Diese Differenzierung hatte gewerberechtliche und steuerliche Folgen. Als P. J. Hufschmidt sen. die erste Wirtschaft im Ort eröffnete, gab es im damaligen Landkreis Schleiden acht Gasthöfe, 33 Ausspannungen für Frachtfuhrwerke, vier Speisewirte und 213 Schenkwirte. Im Jahre 1870 hatte der Ort den ersten Gasthof (Breuer), 1905 das erste Restaurant (Montschau). In Gänze betrachtet kann sich die Mehrzahl dieser Wirtschaften nach einem kurz anhaltenden Aufschwung mit anschließender Marktbereinigung etwa 100 Jahre halten, bevor in den 1960-er Jahren der sukzessive Niedergang im ländlichen Raum einsetzte. Die früheste nachweisbare Schenkwirtschaft im nahen Umland wird am 13. Juli 1430 in Kall erwähnt. Auch in Dottel wird im 16. Jahrhundert eine Wirtschaft bei der Kirche genannt. Diese lässt sich leider auf Grund mangelnder Unterlagen nicht genauer bestimmen.

Mit Bäckern sah es im ländlichen Raum anders aus. Diese wurden lange Zeit nicht benötigt, denn die Hausfrau backte das Brot im Regelfall einmal je Woche selbst für die gesamte Wirtschaft, wozu Familie und Gesinde gehörte. Letztere, die sich aus Knechten und Mägden rekrutieren, waren noch bis nach dem zweiten Weltkrieg auf größeren Höfen präsent und hatten, wenn sie denn auf dem Hof wohnten, Anspruch auf kostenlose Verpflegung. In Heistert (Kallerheistert) bestand lange ein Gesindemarkt. Hier stellten sich Jungen und Mädchen zur Schau, um sich für ein Jahr dingen, also anstellen zu lassen. Neben den Bauern erschienen auch Herrschaften auf dem Markt, um Dienstboten zu mieten. Nach Abschluss der Verdingung erhielt jeder so Angestellte ein Handgeld. Als Tag für den Gesindewechsel galt Jahrhunderte lang und fast für den gesamten Landstrich der Eifel der 2. Februar, Maria Lichtmeß. Auch anfangs des 20. Jahrhunderts ist dieser Tag noch präsent als Beginn einer Lehrausbildung oder einer Anstellung. Seine Bedeutung verlor er allerdings schon vorher. Die Industrialisierung gab den Takt vor.

Zu hohen Feiertagen wurde neben Brot auch Kuchen gebacken. Im Ort gab es ein Backhaus. Sein genauer Standort blieb verborgen, doch stand er auf Dreiborner Hoheit in der Nähe des Heiligenhäuschen. Es muss also irgendwo im heutigen Kreuzungsbereich von Bleibachstraße und Schmiedegasse seinen Platz gehabt haben. Ob dort auch die örtlich ansässigen Untertanen von Sinzenich und Jülich mitbacken durften, ist unklar. Das Backhaus muss auch während der französischen Besatzungszeit noch genutzt worden sein, denn eine Konzession für einen Bäcker im Ort wurde nicht beantragt und auch nicht erteilt. Erst zur preußischen Zeit werden Bäcker im Ort namhaft. 1840 eröffnet Johann Adam Mißlich an der rechten Traufseite seines Hauses die erste Bäckerei im Ort. Er muss eine anerkannte und integre Persönlichkeit gewesen sein. Er betrieb noch eine mittelgroße Landwirtschaft, wenn die Steuerlast zu Grunde gelegt wird, bekam allerdings im hiesigen Urwahlbezirk mehrmals das Vertrauen als Wahlmann ausgesprochen. Im Hause von Adam Mißlich fanden zudem ab 1849 jeden Montag, nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr Arztsprechstunden statt. 1870 gibt es dann schon zwei Bäcker im Ort: Hufschmidt, Peter Joseph jun. und Martin-Josef Mißlich. Der Erstgenannte war der Spätgeborene des ersten Wirts von Scheven P. J. Hufschmidt sen., der im gleichen Jahr seine Gastwirtschaft verkaufte, damit darin eine zweiklassige Volksschule errichtet werden kann. Diese Backstube war am Ende der Schmiedegasse, doch mangels Rentabilität war von ihr 10 Jahre später keine Spur mehr aufzufinden. Der Zweitgenannte übernahm als Sohn die vom Vater gegründete Bäckerei. Bereits vorher heiratete Ernst Breuer in die Familie ein und eröffnete im Erdgeschoss des Hauses eine weitere Wirtschaft im Ort. Die ursprüngliche Bäckerei Mißlich überlebte – wenn auch inzwischen mit anderem Personal – auch die schlimmen Jahre des I. Weltkrieges, denn es durfte niemand mehr so backen, wie er wollte. Bereits im November 1914 wurden neue Bestimmungen zum Brot wirksam. Demnach musste Weizenbrot mindestens 10 Prozent Roggenmehl und Roggenbrot mindestens 5 Anteile Kartoffelflocken, Kartoffelwalzmehl oder Kartoffelstärkemehl beinhalten. Gingen die Kartoffelanteile im Brot über 20 Prozent hinaus, war das Brot gesondert zu kennzeichnen, das sogenannte F-Brot. Am 17. Februar 1915 erfolgte die Regelung über den Mehlverbrauch im Landkreis. Ab dem 1. April 1915 wurde das Herstellen und der Verkauf von Kuchen verboten. Die Rationierung für die Bevölkerung begann am 5. April 1915. Fortan standen den Bürgern pro Tag und Erwachsener 200 Gramm Mehl, je Kind unter fünf Jahre und Tag 100 Gramm Mehl und somit pro Woche und Erwachsener 1.750 Gramm Brot sowie je Kind unter fünf Jahren 875 Gramm Brot zu. Allerdings verfiel die einer Woche nicht abgenommene Menge an Brot oder Mehl. Eine Übertragbarkeit wurde ausgeschlossen. Ab dem 15. April 1918 sank die Bezugsmenge für Brot auf 1,5 Kilogramm je Woche, stieg jedoch ab dem 19. August 1918 wieder auf 1.750 Gramm an. Auch die Selbstversorger litten in dieser Zeit. Alle Beschränkung auszulisten, würde den Umfang sprengen. Eine Kontrolle über die Einhaltung der Verordnungen und Gesetze für die Ernährungssicherstellung erfolgte von Anfang an. Ab 1916 wurde diese nochmals verschärft. Ab Mitte Mai 1917 wurden dann die Urteile über die Personen, denen ein Verstoß nachgewiesen wurde, im Kreisanzeiger veröffentlicht. Sie hatten teilweise drastische Ausmaße; wenn ein Bäcker kein Mehl oder ein Metzger kein Schlachtvieh mehr erhielt, konnte der Betrieb geschlossen werden. Doch offenbar ging im Ort alles rechten Dingen zu. Nach dem Waffenstillstand trat am 2. Dezember 1918 auf Grund der guten Ernteeine signifikante Erhöhung der Brotration ein. Anstatt 1.750 Gramm wurden jetzt 2.125 Gramm Brot je Woche freigegeben. Entsprechend der Erhöhung durften fortan auch Brote mit diesem Gewicht ausgebacken werden. Das Graubrot (in anderen Regionen als Mischbrot bezeichnet) zu 2.150 Gramm kostete 1,15 Mark, das gleichgewichtige Schwarzbrot 1,05 Mark.

Auch die Nachkriegsjahre mit ihrer Zwangswirtschaft, den Eingriffe bis in die Herstellungsprozesse, der Rheinlandbesetzung, der Inflation und den steten Krisen waren für Handel und Gewerbe herausfordernd. Jedoch konnte die kleine Bäckerei diese Zeit meistern, doch nach dem Ende des zweiten Weltkrieges musste auf Grund des Todesfalls der Betreib eingestellt werden. Glücklicherweise eröffnete bereits vorher beim ehemaligen Kolonialhandel Sistig eine weitere Backstube, so dass im Ort weiterhin frisches Brot erworben werden konnte.

Der 1904 mit der Einrichtung einer Postagentur im Ort verbundene Zustellbezirk umfasste die Ortlagen von Dottel, Wallenthal, Kalenberg und Kallmuth sowie die Wohnplätze Wallenthalerhöhe und Risa. Fortan wurde die Post mit Ausnahme der Sonntage täglich ausgetragen. Bis dahin war es mit der Postzustellung eher schlecht als recht. In der Frühzeit waren es ohnehin nur grundherrliche Bekanntgaben oder geistliche Mitteilungen an die entsprechenden Würdenträger, die mittels Boten zugestellt wurden. Der Schultheiß oder der Pfarrer sorgten für die Bekanntgabe, wenn es denn für die Allgemeinheit von Bedeutung war. Die Lage besserte sich erst mit der Eröffnung der kaiserlichen Postlinien im 16. Jahrhundert, die zwar unregelmäßig verkehrten, aber den Grundstein zum Postwesen legten. Doch in Scheven blieb weitgehend alles beim Alten. Erst mit der Franzosenzeit hielt ein regelmäßiger Postdienst Einzug. Einmal in der Woche kam der Postbote in den Ort. Auch in der Preußenzeit wurden die Briefe lange Jahre nur einmal wöchentlich durch den Postdiener zugestellt. Die Bürgermeisterei musste hierfür einen Beitrag für die Gehälter der Postboten aufbringen. Die Eröffnung der Postagentur war daher ein erheblicher Fortschritt. Nach der Besetzung Schevens am 26. März 1945 ruhte jeder Postverkehr. Ab Anfang Juli 1945 durften Fußboten, allenfalls mit Fahrrädern bestückt, an drei Tagen in der Woche die ländlichen Poststellen bedienen. Ab Anfang März 1946 konnte die Schevener Poststelle wieder einmal täglich durch Landkraftpost angefahren werden. Die örtliche Postagentur verblieb jedoch nicht im Gasthof Breuer. Nach dessen Schließung fand sie ihr Domizil in der Kitschburg, danach in Furtstraße und anschließend in der Ringstraße, wobei sie dort 2022 ihren Betrieb einstellte. Die Postverteilung erfolgte bereits ab den 1970-er Jahren zentralisiert und nicht mehr von Scheven aus.

Auf Postkarten, Briefen, Päckchen und Paketen werden heute Postleitzahlen verzeichnet. Doch diese gab es lange nicht. Die Angabe des Ortes und des Zusatzes Post Scheven reichte für die erfahrenen Postbeamten aus, Sendungen auf den rechten Weg zu bringen. Postleitzahlen wurden erst 1941 eingeführt. Ursache war, dass im Kriege das Aufkommen durch Feldpostsendungen und Feldpostpäckchen enorm anstieg. Die meisten Postbeamten waren allerdings zur Wehrmacht einberufen und durch unerfahrenes Personal mit mangelhaften Ortskenntnissen ersetzt worden. Dies führte zu einer deutlichen Verlängerung der Zustellzeiten. Um dem zu begegnen, wurden zunächst Postleitgebiete für Päckchen und Pakete eingeführt. Ab dem Jahr 1944 galten sie ebenso für den Versand von Briefen und Postkarten. Zur Vergabe der Postleitgebiete dienten die Gaugrenzen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Scheven gehörte zum Postleitgebiet 22; so lautete dann auch die erste Postleitzahl für den Ort. Nach dem Krieg nutzten die Besatzungsmächte die vorhandenen Postleitgebiete weiter. Auf Grund der Trennung des ursprünglichen Leitgebietes 22 in den französischen und britischen Besatzungssektor erhielt Scheven zunächst die 22a als Postleitzahl, die für das gesamte linksrheinische Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens galt. 1949 änderte sich die Postleitzahl in 22c, die den Zustellbezirk Bonn auswies. Im Jahr 1962 wurden dann vierstellige Leitzahlen auf den Postsendungen eingeführt. Postsendungen nach Scheven erhielten die Nummernfolge 5371. Nach der deutschen Vereinigung musste im Verkehrsgebiet West ein W vor die Leitzahl gesetzt werden. Das heute gültige Postleitzahlensystem gelangte 1993 zur Wirkung.

Wenngleich im Herbst 1901 die Telegrafenleitung von Wallenthal ausgehend entlang des Gemeindeweges sowie von Kalenberg nach Bleibuir errichtet wurde, vergingen bis zum ersten Telefonanschluss im Ort noch drei Jahre. Das Telefon in der Wirtschaft Breuer war auch lange Jahre das einzige in Scheven. Es wurde dort im Zusammenhang mit der Poststation installiert und diente lange Zeit nur für diese Zwecke. Daher war die entsprechend zugeteilte Anschlussnummer auch nicht aufzufinden. Privatanschlüsse waren in jenen Jahren nicht vorgesehen und wenn jemand einen zwingenden Bedarf begründen konnte, kam ihm die Einrichtung sehr teuer zu stehen. Das Kreiskrankenhaus in Mechernich erhielt erst 1911 einen Anschluss und konnte damals unter der Nummer 33 erreicht werden. Erst Ende des Jahres 1917 wurde die oberirdische Telegrafenlinie von Scheven nach Dottel entlang des alten Messenweges erbaut. Damit war Dottel als vorletzter Ort der ehemaligen Bürgermeisterei inmitten der Kriegszeit an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen. Kallerheistert folgte im Sommer des Jahres 1918, wobei die dortige Telegrafenlinie in Kall ihren Anfang nahm. Erst nach 1933 wurden verstärkt private Telefonanschlüsse zugelassen, doch der richtige telefonseitige Aufschwung setzte erst in den Jahren des Wirtschaftswunders ein.


 


 

   
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